Satzung
Satzung
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen: Special Operation Force Ruhr abgekürzt S.O.F.R.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Namen Special Operation Force Ruhr e. V. führen.
(2) Er hat seinen Sitz in 44809 Bochum(NRW)
§ 2 Zweck des Vereins
Der S.O.F.R. bezweckt die Förderung des Airsoftsports nach einheitlichen Richtlinien der AAG (Airsoft Association Germany) sowie das Ansehen/Bekanntheit des Sports der Öffentlichkeit näher zu bringen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar die vorgenannten gemeinnützigen Ziele, im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
1. Zweck des Verein ist die Förderung des Sports. Dieser Zweck soll verwirklicht werden durch
regelmäßige Skirms, Teilnahme an Wettkampf- und Vergleichsskirms sowie die Ausbildung
Airsoftbegeisterte Personen.
2. Ein weiterer Zweck ist das bekanntmachen/näher bringen des Sports in der Öffentlichkeit.
Es wird kein Gewinn erstrebt. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das Vermögen des Vereins einem Gemeinnützigen Zweck zu, der Kinderarmut in Deutschland bekämpft.
Die Auflösung des Vereins kann nicht erfolgen, solange noch 4 Mitglieder demselben angehören.
§ 5 Mitgliedschaft
Die Mitglieder bestehen aus:
a) den ordentlichen aktiven Mitgliedern
b) den ordentlichen passiven Mitgliedern
c) den Ehrenmitgliedern
Ordentliches aktives/passives Mitglied kann jede(r) achtbare in Bochum oder in Nachbarstädten wohnende Bürgerin und Bürger werden , welche das 14 Lebensjahr erreicht haben. Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstandes in der Jahresversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit der Anwesenden Mitglieder ernannt. Passive Mitglieder haben die Möglichkeit Ihre Mitgliedschaft zu begrenzen. Auf ein Viertel-, Halb- oder Ganzes Jahr. Die Mitgliedschaft endet nach dem jeweiligen angegebenen Zeitraum. Mitglieder, welche sich freiwillig zum Wehrdienst melden, bleiben während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr ohne Beitragszahlung Mitglied des Teams. Mitglieder welche während der Mitgliedschaft unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten, werden auf Antrag von den Mitgliedsbeiträgen für maximal 12 Monate befreit.
Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, durch freiwilligen Austritt aufgrund schriftlicher Abmeldung, durch Streichung in der Mitgliederliste oder durch Ausschluss. In der Mitgliederliste gestrichen werden Mitglieder, welche:
a) mit der Entrichtung der laufenden Beiträge länger als 3 Monate im Rückstand bleiben,
b) sich durch ihr Verhalten mit dem Zwecke des Vereins in Widerspruch setzten,
c) aufgrund nachträglicher Feststellung überhaupt nicht aufnahmefähig waren.
Ausgeschlossen werden Mitglieder, welche sich den Bestimmungen der Vereinssatzungen und den aufgrund gültiger Beschlüsse der Jahresversammlung getroffenen Anordnungen widersetzen und solche, die die Ruhe und Ordnung in den Versammlungen des Vereins oder bei Skirms, öffentlichen Auftritten und Festlichkeiten durch ungebührliches Betragen stören. Ausscheidende oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Den Ausschluss eines Mitgliedes bestimmt der Vorstand. Dieses ist dem Mitglied mittels Einschreibebrief mitzuteilen. Dem Ausgeschlossenen steht die Berufung gegen den Ausschluss binnen 8 Tagen schriftlich an den Vorstand offen. Wer freiwillig aus dem Verein ausgetreten ist, kann nur nach vorherigen Beschluss des Vorstandes wieder aufgenommen werden und wird als neu aufgenommenes Mitglied betrachtet. Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Aufnahme und Beiträge
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der einen achtbaren Lebenswandel führt, Jugendliche ab 14 Jahre werden bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres nur durch Bestätigung der Erziehungsberechtigten als Mitglied aufgenommen.
Bei einer Anmeldung und Aufnahme in den Verein verpflichtet sich das Mitglied sich im Internet auf der Plattform ASVZ(www.airsoft-verzeichnis.de) kostenlos zu registrieren. Diese Plattform dient dem Verein zur Nachrichtenübermitlug, Bekanntmachung von neuen Skirms sowie zur allgemeinen Organisation des Vereins.
Die Anmeldung zur Aufnahme muss dem Vorstand schriftlich oder mündlich erfolgen. Die Aufnahmegebühr wird in der Jahreshauptversammlung festgesetzt. Sie muss nach erfolgter Aufnahme entrichtet werden. Die Eintragung in die Vereinsliste erfolgt erst nach Zahlung der Aufnahmegebühr. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils in der jährlichen Jahresversammlung festgesetzt.
Ist ein Mitglied wegen längerer schwerer Krankheit oder wirtschaftlicher Verhältnisse mit der Zahlung der Beiträge in rückständig, so ist der Vorstand berechtigt, nach vorher eingezogenen Erkundigungen demselben die Beiträge zu stunden oder zu erlassen. Hinsichtlich der Ernennung einer Ehrenmitgliedschaft und der damit verbundenen Beitragsfreiheit entscheidet auf Antrag der Vorstand von Fall zu Fall.
§ 7 Todesfall
Der Todesfall eines Mitgliedes sowie Tag und Stunde der Beerdigung müssen frühzeitig dem Vorstand gemeldet werden. An der Beerdigung beteiligt sich der Verein in möglicher Stärke und mit Fahne. Für ordnungsmäßige Beteiligung bei der Beerdigung sorgt der Vorstand.
§ 8 Versammlungen
Die Mitgliederversammlungen finden halbjährlich statt. Die Versammlungen sowie Jahreshauptversammlung wird durch schriftliche Benachrichtigung unter Beifügung der Tagesordnung über der Plattform ASVZ mindestens 14 Tage vorher bekannt gegeben. Das ASVZ ist eine Plattform über die nur Registrierte Mitglieder mittels Passwort geschütztem Zugang über Termine/Neuigkeiten per Email und Private Mails benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos. Den Zugang zum Mitgliederbereich des Vereins erhält man nach bestätigter Anmeldung zum Verein! Nach der bestätigten Anmeldung zum Verein hat das Mitglied den vollen Zugriff auf alle exklusiven Vereinsbereiche wie Forum/Neuigkeiten/Termine usw..
Die Versammlung führt der 1.Vorsitzende/Teamleader, im Fall seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende/Teamleader. Ist auch dieser verhindert, von einem Mitglied des Vorstandes.Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung oder Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefasst. Enthaltungen und ungültige Stimmen finden bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen keine Berücksichtigung.Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.Vorsitzenden/Teamleaders. Über sämtliche Versammlungen ist ein Protokoll zu führen.
§ 9 Wahl des Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstands werden nach Abschluss von 3 Geschäftsjahren gewählt. Ein Geschäftsjahr ist gleich einem Kalenderjahr zu setzten. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann sich der Gesamtvorstand durch ein Ersatz- Vorstandsmitglied aus dem Kreis der Mitglieder durch Vorstandsbeschluss bis zur nächsten Mitgliederversammlung ergänzen.
Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus:
1.und 2. Vorsitzender/Teamleader
1.und 2. Kassierer
Zum erweiterten Vorstand gehören:
1.und 2. Gerätewart
Jugendwart
Der 1. und 2. Vorsitzende/Teamleader vertreten den Verein nach innen und außen, gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
§ 10 Erster Vorsitzender/Teamleader
Der erste Vorsitzende/Teamleader leitet die Versammlung nach parlamentarischen Regeln, ohne im allgemeinen an strenges Festhalten der Form gebunden zu sein. Er ist befugt, dem Sprechenden, wenn dessen Rede nicht angemessen erscheint und ein Ordnungsruf ungeachtet bleibt, das Wort zu entziehen. Weiter ist er berechtigt, die Versammlung zu schließen, wenn dieselbe solchen Charakter annimmt, dass sie zwecklos wird. Der Vorsitzende/Teamleader erteilt dem Redner das Wort, ohne dasselbe erhalten zu haben, darf kein Mitglied sprechen. Der Vorsitzende/Teamleader ist berechtigt, mit Einverständnis eines weiteren Vorstandmitgliedes und des Kassierers, im Interesse des Vereins eine Ausgabe bis zu 100,.€ zu bewilligen. Höhere Ausgaben bedürfen der Genehmigung des Vorstandes.
§ 11 Zweiter Vorsitzender/Teamleader
Der zweite Vorsitzende/Teamleader verfasst über jede Versammlung eine Niederschrift und legt dieselbe der nächsten Versammlung zur Genehmigung vor. Besonders muss der zweite Vorsitzende/Teamleader sämtliche gefassten Beschlüsse der Versammlung genau in der Niederschrift aufnehmen. Die Niederschrift ist sodann vom ersten und zweiten Vorsitzenden/Teamleadern zu unterzeichnen.
§ 12 Kassierer
Der Kassierer verwaltet das gesamte bare Vereinsvermögen. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen in das Kassenbuch eingetragen werden. Jährlich wird die Kassen von den gewählten Kassenprüfern geprüft und der Kassen- und Prüfbericht in der nächsten Jahreshauptversammlung bekannt gegeben. Der Vorstand hat das Recht, jederzeit eine Prüfung der Kasse vorzunehmen. Der Kassierer zahlt nur auf Anweisung aus der Kasse, wenn er vom ersten oder zweiten Vorsitzenden/Teamleader angewiesen wurde. Das Bargeld des Vereins ist bei einer öffentlichen Sparkasse oder Bank Zinsbar anzulegen. Aus dem Barbestand des Vereinsvermögens können nur Ausgaben im Interesse des Vereins gemacht werden.
§ 13 Gerätewart
Der Gerätewart verwaltet den gesamten materiellen/greifbaren Vereinsbesitz. Darunter fallen hauptsächlich die Vereins eigenen Sportgeräte und deren Zubehör. Er hat die Aufgabe diese Geräte sicher und dem Bestimmungen gemäß zu lagern. Die Vorsitzenden/Teamleader weisen den Gerätewart an wo, wer und was von den Sportgeräten nutzten darf. Als weitere Aufgabe ist die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Sportgeräte.
§ 14 Jugendwart
Der Jugendwart kümmert sich um die Belange der unter 18 Jährigen Mitglieder. Er ist für die Umsetzung und Beachtung des Jugendschutzgesetz verantwortlich. Verstöße anderer Mitglieder im Umgang mit Jugendlichen sind vom Jugendwart zu unterbinden und dem Vorstand zu melden.
§ 15 Vorstandsitzungen
Der Vorstand hält quartalsweise seine Sitzungen ab. Der erste Vorsitzende/Teamleader beraumt solche an und leitet sie, oder wird durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten. Er ist verpflichtet, auf Wunsch der Hälfte der übrigen Vorstandsmitglieder, eine außerordentliche Sitzung einzuberaumen.
§ 16 Vereinskennzeichen
Das Vereinskennzeichen auf Skirms ist das Flecktarnmuster der Bundeswehr- Hose und Bluse sollten mindestens vorhanden sein. Dazu wird eine geeignete Kopfbedeckung getragen wie zum Beispiel Helm oder Mütze. Die Farbe sollte Flecktarn oder Olive sein, Das tragen anderer Tarnmuster ist nach Absprache mit den Vorsitzenden/Teamleader möglich. Des weiteren muss der Teampatch(Vereinsabzeichen) am rechte Arm mittels Klett angebracht sein. In Ausnahmefällen darf er auch auf der Brust bzw., an der Weste gut sichtbar platziert werden.
Im Zivilen Bereich außerhalb von Skirm-Geländen ist das Vereinsshirt in Kombination mit einer Flecktarnhose sowie einer geeigneten Kopfbedeckung erlaubt. Die Kopfbedeckung kann ein Bordeaux Farbendes Barett sein(Ranger,Recon) oder ein schwarzes Basecap(TunnelRat).
Derjenige der aus dem Verein ausscheidet, hat keine Berechtigung mehr den Teampatch und das Vereinsshirt zu tragen.
§ 17 Haftungsausschluss
Der Verein übernimmt keine Haftung im Falle von Beschädigungen oder Verletzungen. Beschädigungen oder Verletzungen hat der Betroffene selbst zu verantworten, auch wenn eine Verletzung oder Beschädigung durch das Airsoftprojektil eines anderen entstanden ist. Dies gilt nur bei Trainings-, Vergleichs- und Wettkampfskirms.
§ 18 Satzungsänderung
Satzungsänderungen können nur mit Mehrheitsbeschluss von ¾ der anwesenden Stimmen erfolgen.
Vorstehende Satzung wurde am 03.05.2015 erstellt und am 05.07.2015 durch den Vertretungsberechtigten Vorstand zum Zwecke der Eintragung ins Vereinsregister ergänzt.